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Text gilt ab: 15.02.2005

6.   Erstattung von Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Dienstortwechsel

1Die durch die Änderung des Dienstortes entstehenden Mehraufwendungen werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstattet. 2Die Staatsregierung wird bei der anstehenden Novellierung des Umzugskostenrechts gesetzliche Regelungen vorschlagen, die einen Nachteilsausgleich in Form von Fahrtkostenzuschüssen oder Umzugskostenerstattungen ermöglichen.