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Text gilt ab: 30.04.2001
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2023-I

Besondere Formen der Zusammenarbeit mit Privaten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Landesentwicklung und Umweltfragen
vom 20. März 2001, Az. IB3-1515.71-14, 11-H1000-9/59-17918, 52e-1515-2000/3

(AllMBl. S. 148)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Landesentwicklung und Umweltfragen über Besondere Formen der Zusammenarbeit mit Privaten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben vom 20. März 2001 (AllMBl. S. 148)

An
die Gemeinden
die Landkreise
die Bezirke
die Verwaltungsgemeinschaften
die Zweckverbände
nachrichtlich an
die Regierungen
die Landratsämter
Mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 1991 (AllMBl 1992 S. 55) hatte das Staatsministerium des Innern „Hinweise zur Planung, Finanzierung und Organisation kommunaler Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Privatkapital“ gegeben. Die Hinweise wurden durch ein Merkblatt des Staatsministeriums der Finanzen zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Leasingverträgen (veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 28. Januar 1993, AllMBl S. 291) ergänzt.
Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre wurden die Hinweise zusammen mit den Staatsministerien der Finanzen und für Landesentwicklung und Umweltfragen und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie überarbeitet (Anlage 1). Sie werden zusammen mit dem Leasing-Merkblatt (Anlage 2) nachstehend neu bekannt gegeben.
Die Bekanntmachungen vom 11. Dezember 1991 (AllMBl 1992 S. 55) und vom 28. Januar 1993 (AllMBl S. 291) werden aufgehoben.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
Flaig
Ministerialdirektor
Dr. Fischer-Heidlberger
Ministerialdirektor
EAPl 910
GAPl 1515
AllMBl 2001 S. 148