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VwVEBV
Text gilt ab: 01.07.1987

6.   Zu § 6

6.1  

Nach dem Kommunalabgabengesetz ist eine Rücklagenbildung grundsätzlich nur über Abschreibungserlöse und die Verzinsung des Anlagekapitals möglich. Daran ändert auch die Aussage in § 6 Abs. 2 Satz 1 EBV nichts.

6.2  

Welches Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital angemessen ist (§ 6 Abs. 2 Satz 3 EBV), lässt sich nicht generell festlegen. Die Höhe des Eigenkapitals hängt von Umständen ab, die von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein können (z.B. gegenwärtige und zukünftige Entwicklung, Ertragslage und Liquidität, Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung).