VwVEBV
Text gilt ab: 01.07.1987
5.
Die angemessene Höhe des Stammkapitals kann nur im Einzelfall bestimmt werden. Dabei sind vor allem allgemeine betriebswirtschaftliche Erfahrungssätze und steuerliche Gesichtspunkte zu beachten. Das Stammkapital soll durch 1000 teilbar sein.