Text gilt ab: 01.07.2013
2020.0-I
Hinweise zu den Entschädigungsregelungen für kommunale Ehrenämter
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 21. Dezember 2000, Az. IB2-0041-28
(AllMBl. 2001 S. 3)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Hinweise zu den Entschädigungsregelungen für kommunale Ehrenämter vom 21. Dezember 2000 (AllMBl.2001 S. 3), die durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2013 (AllMBl. S. 215) geändert worden istZu Einzelfragen der Entschädigungsregelungen für ehrenamtliche kommunale Mandats- und Funktionsträger wird auf Folgendes hingewiesen: