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Text gilt ab: 01.07.2013
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2020.0-I

Hinweise zu den Entschädigungsregelungen für kommunale Ehrenämter

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 21. Dezember 2000, Az. IB2-0041-28

(AllMBl. 2001 S. 3)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Hinweise zu den Entschädigungsregelungen für kommunale Ehrenämter vom 21. Dezember 2000 (AllMBl.2001 S. 3), die durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2013 (AllMBl. S. 215) geändert worden ist

Zu Einzelfragen der Entschädigungsregelungen für ehrenamtliche kommunale Mandats- und Funktionsträger wird auf Folgendes hingewiesen: