Text gilt ab: 20.12.1993

4   Genehmigungsgebühren

Für die Genehmigungen zum Betrieb der Funkanlagen werden Gebühren analog wie für die bisherigen Funkanlagen der Meterwellenfunk-Richtlinie BOS festgelegt.

4.1  

Digitale Alarmumsetzer sind ortsfeste Send-/Empfangsfunkanlagen, die in Funknetzen betrieben werden, die mit privaten Drahtfernmeldeanlagen (digitale Alarmgeber, PC) verbunden sind. Sie können Nachrichten aus privaten Drahtfernmeldeanlagen in das Funknetz und aus dem Funknetz in die private Drahtfernmeldeanlage übertragen. Die Genehmigungsgebühr für digitale Sirenensteuerempfänger beträgt monatlich ebenfalls 2 DM.