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PolDKlVS
Text gilt ab: 01.01.1989

8. Buchung und Abrechnung

Die bar zu zahlenden Dienstkleidungszuschüsse und das Kleidergeld werden bei den für die Dienstbezüge oder für die Vergütung maßgebenden Verbuchungsstellen vorläufig abgerechnet und von der Bezirksfinanzdirektion München, Bezügestelle***, und den Staatsoberkassen monatlich auf Gruppe 516 umgebucht.

*** [Amtl. Anm.:] nunmehr: zuständige Bezügestelle des Landesamts für Finanzen