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DVVstP
Text gilt ab: 01.03.2015

10. Kosten

Für die Kosten der Verwahrung gelten die dazu erlassenen Hinweise in den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei ‑ KR-Pol ‑ (vgl. IMS vom 3. Februar 1984 Az.: IZ6-1052-5/97 in der jeweils gültigen Fassung) sowie im Schreiben zur Behandlung der Auslagen, die der Polizei in Straf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen (IMS vom 2. Juli 1992 Az.: IZ6-1051.479 in der jeweils gültigen Fassung).