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Text gilt ab: 27.07.1977
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2012.1-I

Mitteilungen und Auskünfte der Polizei über Unglücksfälle und sonstige Schadensfälle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 5. Oktober 1966, Az. IC2 - 2095/22 - 5

(MABl. S. 533)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Mitteilungen und Auskünfte der Polizei über Unglücksfälle und sonstige Schadensfälle vom 5. Oktober 1966 (MABl. S. 533), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Juni 1977 (MABl. S. 543) geändert worden ist

An
die Präsidien der Bayerischen Landpolizei,
das Bayerische Landeskriminalamt.
Für Mitteilungen und Auskünfte der Polizei über Unglücksfälle und sonstige Schadensfälle ist Folgendes zu beachten: