Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2005

4.   Sonstiges

4.1   Erfahrungsaustausch

Die beteiligten Stellen tauschen anlassbezogen, mindestens aber einmal im Jahr, ihre Erfahrungen aus.

4.2   Besuchsgenehmigungen

Die Erteilung der Besuchsgenehmigungen an die Angehörigen der Fachberatungsstellen im Hinblick auf eine etwaige Kontaktaufnahme mit den inhaftierten Opfern richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.

4.3   Datenschutz

Die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Es ist insbesondere zu beachten, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten an die Fachberatungsstellen nur mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgen kann. Aus diesem Grund ist das Opfer im Rahmen der polizeilichen Vernehmung auf den Zweck der Datenübermittlung sowie auf die folgenlose Möglichkeit der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen und nach seiner Zustimmung zu befragen. Die Zustimmung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren und von der betroffenen Person zu unterzeichnen (Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG).