Inhalt

Text gilt ab: 01.07.1994

3.   Schlussbestimmungen

3.1  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1994 in Kraft.

3.2  

Gleichzeitig wird die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember 1971, MABl S. 1058, geändert durch Bekanntmachung vom 15. November 1974, MABl S. 908, betreffend Darstellung militärischer Anlagen und Schutzbereiche in Kartenwerken, aufgehoben.