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Text gilt ab: 08.01.1996
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Verleihung der "Leo-von-Klenze-Medaille" für herausragende Leistungen in der Architektur, im Städtebau und in der Ingenieurbaukunst

AllMBl. 1996 S. 3


1132-B
Verleihung der „Leo-von-Klenze-Medaille“ für herausragende Leistungen in der Architektur, im Städtebau und in der Ingenieurbaukunst
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 13. Dezember 1995 Az.: IIZI-0135-001/95
1.
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern führt auf Grund eines Beschlusses der Staatsregierung die „Leo-von-Klenze-Medaille“ ein. Mit der Medaille sollen Personen ausgezeichnet werden, die auf dem Gebiet der Architektur, des Wohnungs- und Städtebaus oder des Straßen- und konstruktiven Ingenieurbaus herausragende Leistungen erbracht haben.
Leo von Klenze (1784 bis 1864), seit 1830 erster Leiter der Obersten Baubehörde und weit über Bayern hinaus erfolgreicher Architekt von europäischem Format, steht wie kaum ein anderer seiner Zeit für Baukultur und eine ideale Synthese von Architektur und Ingenieurbaukunst.
2.
Die Medaille wird auf Vorschlag der Obersten Baubehörde vom Bayerischen Staatsminister des Innern verliehen.
3.
Die Medaille hat einen Durchmesser von 50 mm und trägt auf der Vorderseite das Portrait Leo von Klenzes in Verbindung mit einem Schnitt durch die Befeiungshalle bei Kelheim. Auf der Rückseite trägt die Medaille ein florales Element und den Widmungstext.
Die Aufschrift lautet auf der Vorderseite „LEO VON KLENZE“ und auf der Rückseite „IN ANERKENNUNG HERAUSRAGENDER LEISTUNGEN“ – „OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN“.
4.
Die Medaille ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung und nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
5.
Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig mit der Medaille ausgehändigt wird.
6.
Die Medaille geht in das Eigentum des Empfängers über.
I. A.
Dr. Brugger
Ministerialdirektor
EAPL 009
GAPL 0135
AllMBl 1996 S. 3