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Text gilt ab: 05.06.1989
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1132-I

Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 28. April 1989, Az. IB2-3001-83b/2 (87)

(AllMBl. S. 499)

(StAnz. Nr. 20)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung vom 28. April 1989 (AllMBl. S. 499, StAnz. Nr. 20)

1.   Dankurkunde

Der Staatsminister des Innern spricht Bürgern, die ein Ehrenamt im Sinn der kommunalen Vorschriften ausgeübt haben, insbesondere kommunalen Mandatsträgern, für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung Dank und Anerkennung in einer Urkunde (Dankurkunde) aus.

2. Kommunale Verdienstmedaille

2.1

Der Staatsminister des Innern ehrt Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, durch eine Medaille in Gold, Silber oder Bronze (Kommunale Verdienstmedaille).

2.2

Die Kommunale Verdienstmedaille hat einen Durchmesser von 50 mm und trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen, auf der Rückseite die Inschrift „Für Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung“ mit der Umschrift „Bayerisches Staatsministerium des Innern“.
Die Kommunale Verdienstmedaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt. Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung.

2.3

Zur Kommunalen Verdienstmedaille wird ab dem Jahr 1989 eine Anstecknadel verliehen. Sie hat einen Durchmesser von 12 mm* und trägt das große Staatswappen und die Inschrift „Für kommunale Verdienste“ mit der Umschrift „Bayerisches Staatsministerium des Innern“.

2.4

Die Kommunale Verdienstmedaille und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Empfängers über. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

2.5

In früheren Jahren mit der Kommunalen Verdienstmedaille ausgezeichnete Personen können die Anstecknadel mit formlosem Antrag beim Staatsministerium des Innern, Odeonsplatz 3, 8000 München 22**, anfordern. Sie wird kostenlos übersandt.

* [Amtl. Anm.:] 14 mm
** [Amtl. Anm.:] Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Odeonsplatz 3, 80539 München

3.   Aufhebung einer Bekanntmachung

Die Bekanntmachung vom 31. Januar 1966 (MABl S. 54) wird aufgehoben.

I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 009
GAPl 0136
AllMBl 1989 S. 499