Text gilt ab: 01.10.2022
7.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV im Rahmen von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (Stand: 17. Juni 2015).