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Text gilt ab: 01.10.2022

2. Vollzugshinweise zur BayKompV für den staatlichen Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau –

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV im Rahmen von staatlichen Straßenbauvorhaben (Stand: 28. Februar 2014).