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Text gilt ab: 25.08.2015

3. Außerkrafttreten

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 ersetzen zusammen mit den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15 die „Technischen Lieferbedingungen/Technischen Prüfvorschriften für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2002 (TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB 02). 2Die TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB 02 sind nicht mehr anzuwenden. 3Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 11. Januar 2005 (AllMBl. S. 17) wird aufgehoben.