Inhalt

Text gilt ab: 25.08.2015

1. Allgemeines

1.1 

Die „Technischen Lieferbedingungen/Technischen Prüfvorschriften für Grundierungen und Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2002 (TL BEB RH-StB 02/TP BEB RH-StB 02) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und Vertretern der kommunalen Bauverwaltungen grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15 vor.

1.2 

Die ZTV BEB-StB 15 behandeln alle Baustoffe und Baustoffsysteme, die im Zuge der baulichen Erhaltung von bestehenden Verkehrsflächen aus Beton zur Anwendung kommen.

1.3 

Neu aufgenommen wurden:
hydraulisch gebundene Baustoffgemische (Beton für Fahrbahndecken, Schnellerhärtender Reparaturbeton, Schnellbeton, Dränbeton, Unterpressmörtel, PCC-Mörtel),
chemische Baustoffe und Baustoffgemische mit chemischen Bindemitteln (PC-Mörtel, Silikatharz, Polyurethan-Hartschaum, PUR-Montageschaum),
Fugenfüllsysteme und
sonstige Baustoffe (Dübel, Anker, Schräganker und Klebeanker, Unterlagsstoffe).