Text gilt ab: 22.09.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
2.
2.1
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt die Preisträgerinnen und Preisträger bekannt.
2.2
Der Bayerische Demenzpreis wird im Rhythmus von zwei Jahren im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen.