Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2015

2. Antragstellung

2.1 

Für den Erstattungsantrag ist das auf der Internetseite der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit abrufbare Formblatt zu verwenden (www.blz.bayern.de).

2.2 

Der Antrag muss enthalten:
die Zahl der teilnehmenden Schüler, Bezeichnung der Klassen, benutzte Verkehrsmittel,
das Programm der gesamten Fahrt mit Datum der Hin- und Rückfahrt sowie Angabe des Abfahrtortes und der tatsächlichen Fahrtkosten,
die Bestätigung der zuständigen Lehrkraft, dass die Schüler auf den Besuch gründlich vorbereitet wurden sowie die Angabe über die Art der Vorbereitung (z.B. Filme, Unterrichtsmaterialien, Schülerarbeiten usw.),
eine Erklärung darüber, ob und in welcher Höhe für diese Fahrt bei welcher anderen Stelle ein Zuschuss beantragt bzw. bewilligt worden ist,
die Bankverbindung der Schule sowie
eine Bestätigung, dass an der antragstellenden Schule ein Schülerbericht über die Fahrt sowie die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis über die Fahrtkosten bereitliegen.

2.3 

Jede Schulklasse meldet sich unmittelbar nach Eintreffen bei der Gedenkstätten- bzw. Museumsverwaltung an. Dabei ist von der Gedenkstätte bzw. vom Museum der Besuch auf dem Antrag zu bestätigen.
Bei kombinierten Fahrten Mödlareuth ‑ Flossenbürg ist auch der dortige Besuch von der KZ-Gedenkstätte auf demselben Antrag zu bestätigen.
Eine nachträgliche Bestätigung ist nicht möglich. Ohne die Bestätigung kann keine Erstattung erfolgen.

2.4 

Spätestens einen Monat nach der Fahrt ist der vollständig ausgefüllte, von der Schulleitung unterschriebene und von der KZ-Gedenkstätte bzw. dem Museum bestätigte Antrag an die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu übersenden. Sofern dieser Zeitpunkt in bayerische Schulferien fällt, muss die Übersendung in den ersten beiden Schulwochen danach erfolgen. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.