Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2015

1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung

1.1 

Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schüler 1,50 € pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.
Beim Besuch der Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg erfolgt die Erstattung der Fahrtkosten dabei nach Maßgabe der Entfernungskilometer zur örtlich am näherliegenden Gedenkstätte. Dies gilt nicht bei mehrtägigen Veranstaltungen des Jugendgästehauses Dachau.
Bei Mehrtagesfahrten, z.B. im Rahmen von Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten wird nur die Entfernung vom Aufenthaltsort zur jeweiligen Gedenkstätte bzw. zum Museum Mödlareuth berücksichtigt.
Dies gilt nicht bei
a)
Klassenfahrten nach Berlin
b)
mehrtägigen Fahrten mit schwerpunktmäßig zeitgeschichtlich ausgerichtetem Programm. Das Programm ist vor der Fahrt bei der Landeszentrale einzureichen.
c)
Ein- oder Zweitagesfahrten zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth, wenn damit der Besuch der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg verbunden wird. In diesem Fall wird als Grundlage für die Erstattung die Entfernung Schulort – Flossenbürg ‑ Mödlareuth bzw. Schulort – Mödlareuth ‑ Flossenbürg herangezogen.

1.2 

Der Besuch muss vorher angemeldet werden:
beim Effner-Gymnasium Dachau für die KZ-Gedenkstätte Dachau
direkt bei der Gedenkstätte Flossenbürg
direkt beim Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth