Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2015
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025

2.  

Sind aus der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank keine geeigneten Dolmetscher und Übersetzer festzustellen, so können Auskünfte
beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), Landesverband Bayern e. V., Rottmannstr. 11, 80333 München, Telefon 089 283330, Telefax 089 2805451
sowie für das Gehörlosendolmetscherwesen
beim Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V., Schwanthalerstr. 76, 80336 München, Telefon 089 5438111, Telefax 089 5439792 oder
beim Berufsfachverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e. V., Postfach 14 01 43, 80451 München, Telefon 089 37506716, Telefax 089 37507683
eingeholt werden.
Ergänzend hierzu wird, um den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen des Polizeidienstes gerecht zu werden, beim Bayerischen Landeskriminalamt die ausschließlich für die Bayerische Polizei verfügbare Auskunfts- und Verwaltungsdatei „Dolmetscher “ (DOLME) geführt. Auf die jeweils gültige Errichtungsanordnung wird hingewiesen. Die Überprüfung der fachlichen Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Dolmetschers oder Übersetzers sowie die Eintragung in die Auskunfts- und Verwaltungsdatei „Dolmetscher “ erfolgt durch die Polizei. Darüber hinaus werden bei der Bayerischen Polizei keine örtlichen oder regionalen Dolmetscherdateien geführt.