Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2015

10. Sonstige Praktika

10.1 

Die Ableistung des Praktikums gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 4 LPO I richtet sich nach der Bekanntmachung über die Organisation des Praktikums in einem Sportverein im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I.

10.2 

Für die Ableistung des kaufmännischen Praktikums gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 2 LPO I gilt:
Das Praktikum kann in
zwei Abschnitte von je zwei Monaten Dauer,
einen Abschnitt von drei Monaten und einen Abschnitt von einem Monat Dauer oder
einen Abschnitt von zwei Monaten und zwei Abschnitte von je einem Monat Dauer
aufgeteilt werden; dabei können auch zwei beziehungsweise drei verschiedenartige Betriebe gewählt werden.
Für die Ableistung des kaufmännischen Praktikums gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 LPO I gilt:
Das Praktikum kann in einen zweimonatigen und in einen einmonatigen Abschnitt aufgeteilt werden; dabei können auch verschiedene Betriebe gewählt werden.
Das jeweilige Praktikum ist grundsätzlich in Betrieben durchzuführen, die nach Art und Einrichtung gemäß Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet sind. Von der Studierenden bzw. vom Studierenden ist während des Praktikums ein Berichtsheft zu führen, in dem mindestens wöchentlich die von ihr bzw. ihm ausgeführten Tätigkeiten aufgezeichnet werden. Bei der Meldung zur Prüfung ist es, eigenhändig unterschrieben und mit dem Bestätigungsvermerk der Firma versehen, vorzulegen.
Auf Antrag kann eine entsprechende berufliche Tätigkeit in einschlägigen Betrieben (ganz oder teilweise) als Ersatz für das kaufmännische Praktikum anerkannt werden.
Auf vorherigen Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst können auch Auslandspraktika im Umfang von bis zu zwei Monaten auf das kaufmännische Praktikum angerechnet werden, sofern der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in relevante Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben.

10.3 

Die Ableistung der Praktika gemäß den §§ 110 und 111 LPO I richtet sich nach der Bekanntmachung über die Organisation der Praktika im Zusammenhang mit dem Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und dem Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I.