ErstAuffR
Text gilt ab: 01.02.2015

7902-L

Richtlinien zur Erstaufforstung und zur Anlage von Kurzumtriebsplantagen
(ErstAuffR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 4. Februar 2015, Az. F1-7711.6-1/22

(AllMBl. S. 177)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien zur Erstaufforstung und zur Anlage von Kurzumtriebsplantagen (ErstAuffR) vom 4. Februar 2015 (AllMBl. S. 177)

Die Erstaufforstungsrichtlinien (ErstAuffR) vom 24. August 2006 (AllMBl S. 337) des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten werden im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt neu gefasst: