Inhalt

FAZR
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 16.01.2015
11.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

11.1

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

11.2

Die Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.