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Text gilt ab: 10.12.2014
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Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Erziehungsberechtigten

KWMBl. 2015 S. 3


2230.1.1.3-K
Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Erziehungsberechtigten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. Dezember 2014 Az.: IV.6-BS4352-6a.149 487
Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wichtige, unverzichtbare Grundlage unseres Zusammenlebens in der Gemeinschaft. Für ihre gesellschaftliche Anerkennung kann auch die Schule einen Beitrag leisten, indem das ehrenamtliche Engagement von Erziehungsberechtigten als Elternbeiräte und Klassenelternsprecher entsprechend gewürdigt wird.
Auf Antrag kann deshalb denjenigen Erziehungsberechtigten, die eine schriftliche Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, von der Schule ein Formblatt ausgehändigt werden (vgl. beiliegendes Muster). Spätester Termin für die Antragstellung ist jeweils der 1. Juli eines Jahres, damit die Bestätigung noch vor Schuljahresende ausgestellt werden kann.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Dezember 2014 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirigent