Inhalt

Text gilt ab: 15.09.2014

10.   Sonstiges

Bei der Konzeption dieser Richtlinien sind förmlich beteiligt worden:
der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11, Art. 80 Abs. 2 BayPVG,
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
Bei Änderungen oder Ergänzungen werden die Beteiligungen neu durchgeführt.