Inhalt

Text gilt ab: 15.09.2014

9.   Übergangsregelungen

Beurteilungen, die nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinien nachgeholt werden oder bis nach diesem Zeitpunkt zurückgestellt wurden, sind ausschließlich entsprechend diesen Richtlinien zu erstellen.
Für die zum Stichtag 30. September 2014 stattfindende periodische Beurteilung gilt Nr. 2.4.3 mit der Maßgabe, dass die Beurteilung grundsätzlich ein Jahr, frühestens jedoch drei Monate nach der Übernahme in den eigenen Geschäftsbereich zu erstellen ist.