Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2014

1. Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege

1.1 

Die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege verleiht Personen für herausragende Verdienste um Gesundheit und Pflege eine Medaille. Sie trägt die Bezeichnung „Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege“.
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus Feinsilber. Sie trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE“.
Die Rückseite zeigt eine offene Hand mit zwei Ähren als Umrandung der Medaille und mittig den Text „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM GESUNDHEIT UND PFLEGE“.

1.2 

Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege wird in einer Stufe verliehen. In der Regel werden im Jahr bis zu zehn Medaillen vergeben.

1.3 

Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Verfassung; sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.

1.4 

Zur Bayerischen Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege wird eine Anstecknadel verliehen. Sie hat einen Durchmesser von 16 mm und trägt das große bayerische Staatswappen und die Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE“.

1.5 

Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Gesundheit und Pflege und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Beliehenen über. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt und gleichzeitig mit Medaille und Anstecknadel ausgehändigt.