Inhalt

Text gilt ab: 20.10.2014

10. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung ergeht im Benehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, der Justiz und für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Diese Bekanntmachung tritt am 20. Oktober 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 19. Oktober 2014 tritt die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Hinweise an die öffentlichen Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes“ vom 19. Mai 1982 (KMBl I S. 83) außer Kraft.