Text gilt ab: 30.09.2014

Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007, Änderung/Ergänzung 2014, TL Beton StB 07

AllMBl. 2014 S. 432


913-B
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton,
Ausgabe 2007, Änderung/Ergänzung 2014,
TL Beton-StB 07
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 18. August 2014 Az.: IID9-43435-002/08
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlagen
Anlage 1:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013
Anlage 2:
WS-Grund- und Bestätigungsprüfung zur Beurteilung der Eignung von groben Gesteinskörnungen für die Feuchtigkeitsklasse WS
Anlage 3:
Ablaufschema der Bewertung von Gesteinskörnungen für Betonfahrbahndecken
Vorbemerkung zur Änderung
Für den Neubau und die Erneuerung von Fahrbahndecken aus Beton sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) für Bundesfernstraßen der Belastungsklassen Bk100 bis Bk1,8 gemäß RStO 12 (Feuchtigkeitsklasse WS) Regelungen zur Vermeidung einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) eingeführt worden. Unter Nr. 2.1 wurde ein neues Verfahren 4 eingefügt, mit dem der Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten groben Gesteinskörnung hinsichtlich der Vermeidung einer schädigenden Alkalireaktion ebenfalls erbracht werden kann. Das Verfahren 4 gilt nicht für Waschbeton. Die Nrn. 2.2 bis 2.6 und Nr. 3 gelten unverändert weiter.