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Text gilt ab: 30.09.2014
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Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007, Änderung/Ergänzung 2014, TL Beton StB 07

AllMBl. 2014 S. 432


913-B
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton,
Ausgabe 2007, Änderung/Ergänzung 2014,
TL Beton-StB 07
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 18. August 2014 Az.: IID9-43435-002/08
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlagen
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013
WS-Grund- und Bestätigungsprüfung zur Beurteilung der Eignung von groben Gesteinskörnungen für die Feuchtigkeitsklasse WS
Ablaufschema der Bewertung von Gesteinskörnungen für Betonfahrbahndecken
Vorbemerkung zur Änderung
Für den Neubau und die Erneuerung von Fahrbahndecken aus Beton sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) für Bundesfernstraßen der Belastungsklassen Bk100 bis Bk1,8 gemäß RStO 12 (Feuchtigkeitsklasse WS) Regelungen zur Vermeidung einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) eingeführt worden. Unter Nr. 2.1 wurde ein neues Verfahren 4 eingefügt, mit dem der Nachweis der Unbedenklichkeit der gewählten groben Gesteinskörnung hinsichtlich der Vermeidung einer schädigenden Alkalireaktion ebenfalls erbracht werden kann. Das Verfahren 4 gilt nicht für Waschbeton. Die Nrn. 2.2 bis 2.6 und Nr. 3 gelten unverändert weiter.