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Text gilt ab: 01.12.2019

3. Klausurvergütung

Die Klausurvergütung beträgt

3.1 

für das Überprüfen einer Klausurarbeit 10,16 € je Klausurstunde (60 Minuten),

3.2 

für das Bewerten einer Klausurarbeit je Klausurstunde (60 Minuten) und Teilnehmer 0,91 €.

3.3 

Kann das Bewerten der Klausuraufgaben ausnahmsweise nicht mit einem Unterrichtsauftrag verbunden werden oder steht die Zahl der zu bewertenden Aufgaben zur Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden in keinem angemessenen Verhältnis, beträgt die Vergütung nach Nr. 3.2 das Doppelte des dort genannten Betrages.

3.4 

Für Klausuren von längerer oder kürzerer Dauer als 60 Minuten ist die Vergütung umzurechnen. Eine Klausurvergütung wird jedoch nur gewährt, wenn die Klausur mindestens 45 Minuten dauert.