LDO
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 05.07.2014

1. Teil Die Lehrkraft im Unterricht und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen

§ 2 Verantwortung der Lehrkraft
§ 3 Unterricht
§ 4 Sonstige schulische Veranstaltungen, schulische Veranstaltungen außerhalb der Schulanlage
§ 5 Aufsichtspflicht
§ 6 Klassenleitung und Kursleitung
§ 7 Erteilung von Religionsunterricht an Grundschulen und Mittelschulen sowie Förderzentren
§ 8 Schwerbehinderte Lehrkräfte