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LDO
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 05.07.2014
§ 20
Lehrerkonferenz
1Die Aufgabe der Schule erfordert das vertrauensvolle und kollegiale Zusammenwirken aller Lehrkräfte. 2Für die Lehrerkonferenz sind die Vorschriften des Art. 58 BayEUG und der Schulordnungen maßgebend.