Text gilt ab: 01.08.2014
III.
Im Mitarbeitergespräch kann und soll alles angesprochen werden, was den Beteiligten wichtig erscheint und über das tägliche Miteinander hinaus von Bedeutung im Verhältnis Vorgesetzter/Mitarbeiter ist. Zweckmäßigerweise umfasst es folgende Bereiche:
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- Zusammenarbeit und Führung (Beziehungen zwischen den Kollegen untereinander sowie zwischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Vorgesetzten),
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- dienstliche Verwendung (Analyse, Abstimmung und Erledigung der übertragenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aufgaben),
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- Arbeitsbedingungen (äußerer Unterrichtsrahmen, Umfeld der Schule),
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- weitere Verwendung und berufliche Perspektiven (Einsatzmöglichkeiten, berufliche Entwicklung, Fortbildung, Erwartungen an den Vorgesetzten).