Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2014

Abschnitt II
Schlussbestimmungen

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 31. März 2014 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und des Innern über die Ausführung von Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen in staatseigenen Dienst- und Werkdienstwohnungen vom 23. April 1996 (FMBl S. 278, StAnz Nr. 18) außer Kraft.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
Lazik
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
Poxleitner
Ministerialdirektor