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Text gilt ab: 30.07.2014

3. Außerkrafttreten

Die ZTV M 13 ersetzen die ZTV M 02 und den Anhang „Anforderungen an vorübergehende gelbe Markierungssysteme “ der „Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien “ (TL M 06). Die Bekanntmachung vom 23. September 2002 (AllMBl S. 928) wird aufgehoben.