Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2022

3. Ersatz durch andere Praktika

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder die von ihm benannten Stellen können auf Antrag andere Tätigkeiten als teilweisen oder völligen Ersatz für das Orientierungspraktikum anerkennen, soweit sie den Zielen des Orientierungspraktikums genügen.