Inhalt

PresseRL
Text gilt ab: 08.08.2016

7.   Geschäftsbehandlung

7.1  

Alle Pressesachen sind Eilsachen. Dringliche Angelegenheiten sind telefonisch, per Telefax oder per E-Mail zu erledigen. Der wesentliche Inhalt wichtiger Auskünfte und Stellungnahmen soll, soweit möglich, schriftlich festgehalten werden.

7.2  

In Pressesachen sind die Pressestellen und die Behördenleitungen von der Einhaltung des Dienstweges befreit. Sie verkehren untereinander, mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten unmittelbar.