Inhalt

PresseRL
Text gilt ab: 08.08.2016

6.   Auswertung der Presse

6.1  

Die Pressestelle im Staatsministerium der Justiz gibt täglich einen Pressespiegel heraus, in dem allgemein interessierende justiz- und rechtspolitische Veröffentlichungen zusammengestellt sind.

6.2  

Daneben obliegt es allen Pressestellen, insbesondere die an ihrem Sitz erscheinenden Zeitungen auf alle Veröffentlichungen durchzusehen, welche die Rechtspflege oder die Justizverwaltung berühren.

6.3  

Veröffentlichungen, die sich mit Maßnahmen des Staatsministeriums der Justiz und mit gesetzgeberischen Fragen befassen, sowie Veröffentlichungen über leitende Persönlichkeiten der Justiz oder sonstige wichtige Vorgänge in der Justiz sind umgehend – möglichst auf elektronischen Wege – der Pressestelle des Staatsministeriums der Justiz zuzuleiten.