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Text gilt ab: 01.01.2014
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Bezeichnung der Kreisstraßen

AllMBl. 2014 S. 159


911-B
Bezeichnung der Kreisstraßen
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 6. März 2014 Az.: IID2-4312.by-001/14
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Nachstehend werden die Kurzbeschreibungen der Kreisstraßen zum Stand 1. Januar 2014 bekanntgegeben.