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IntraRL
Text gilt ab: 01.03.2014

9.   Hinweise

9.1   Urheberrecht, Datenschutz

9.1.1  

Die geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Bayerischen Datenschutzgesetzes und des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung sind einzuhalten.

9.2   Content-Management-System

9.2.1  

Für die Erstellung und Pflege des Intranets wird ein Content-Management-System (CMS) verwendet.

9.3   Schulung der Fachredakteure

9.3.1  

Aus Gründen der Effizienz und mit Rücksicht auf das einheitliche Erscheinungsbild des Intranets werden die Fachredakteure rechtzeitig vor dem erstmaligen Einstellen der Beiträge durch die Gemeinsame IT-Stelle im Content-Management-System (CMS) geschult. Die Schulung umfasst auch das Erlernen des Einstellens von Beiträgen und Verlinkungen in das Intranet und die Aufteilung der Unterrubriken in weitere Gliederungseinheiten.

9.3.2  

Bei Fragen betreffend die Schulungen und bei weiterem Schulungsbedarf, insbesondere infolge von Änderungen in der Person des Fachredakteurs, ist das IT-Schulungsmanagement der Gemeinsamen IT-Stelle zu kontaktieren (E-Mail-Kontakt: it-seminaranmeldung@olg-m.bayern.de; intern: IT-Seminar, Anmeldung).

9.3.3  

Über Änderungen im Content-Management-System werden die Fachredakteure von der Gemeinsamen IT-Stelle umgehend informiert.

9.4   IT-Betreuung der Fachredakteure

9.4.1  

Bei Problemen mit und Fragen zu der Handhabung des Content-Management-Systems (CMS) ist die IT-Betreuungsstruktur der Justiz einzuhalten. Alle Anfragen sind an die IT-Beratungsstelle der bayerischen Justiz (IBS) unter 0800/5550011 zu richten, die nach Möglichkeit sogleich bei der Lösung behilflich ist (First Level Support). Falls eine Lösung hierbei nicht möglich ist, wird das eröffnete Ticket an das Web-Team der Gemeinsamen IT-Stelle (E-Mail: it-stelle.webteam@olg-m.bayern.de; intern: Das WebTeam der IT-Stelle) als zweite Betreuungsstufe (Web-Team der Gemeinsamen IT-Stelle) zur Bearbeitung weitergeleitet (Second Level Support).

9.4.2  

Für Fragen betreffend das erstmalige Einstellen der Inhalte bei Umstellung auf das in dieser Bekanntmachung geregelte Intranet gilt Nr. 6.3, bei Fragen betreffend die Schulungen der Fachredakteure gilt Nr. 9.3.2.

9.5   Erreichbarkeit der Redakteure und Ansprechpartner

9.5.1  

Der Gesamtredakteur, die Fachredakteure und die Ansprechpartner der Gemeinsamen IT-Stelle können über Funktionspostfächer erreicht werden. Die Namen der Fachredakteure und deren Vertreter, deren Zuständigkeitsbereich sowie Adressen der Funktionspostfächer werden im Intranet bekannt gegeben.