Inhalt

IntraRL
Text gilt ab: 01.03.2014

7.   Einschränkung der Zugangsberechtigung

Es kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, den Zugang zu Rubriken und Beiträgen insgesamt oder in Teilbereichen auf einen bestimmten Personenkreis zu beschränken. Dabei ist Nr. 2.2.3 zu beachten.