Inhalt

IntraRL
Text gilt ab: 01.03.2014

5.   Erläuterung zu einzelnen Funktionen

5.1   Ständiges interaktives Fachforum

5.1.1  

Über das ständige interaktive Fachforum (Hauptrubrik „Fachinformationen“) können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich unter Angabe ihrer Namen zu selbst gewählten Themen in die interaktive Diskussion eintreten. Das Fachforum steht für alle Themen mit dienstlichem Bezug zur Verfügung. Bei Problemen mit und Fragen zu Hard- und Software ist die IT-Beratungsstelle der bayerischen Justiz (IBS) die zentrale erste Anlaufstelle aller Justizanwender.

5.1.2  

Für das ständige interaktive Fachforum wird ein Moderator benannt. Der Moderator überprüft die Beiträge auf unangemessene Inhalte, löscht diese, ordnet, falls erforderlich, die Beiträge fachlich zu und kann in die Diskussion eingreifen. Zum Moderator können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz bestimmt werden. Sie können verschiedenen Qualifikationsebenen und Funktionsbereichen angehören. Es wird ein rollierendes System zu Grunde gelegt, so dass sich die Person des Moderators in regelmäßigen Abständen ändern wird. Der Moderator wird vom Staatsministerium der Justiz ernannt. Soweit der Moderator Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft ist, erfolgt die Ernennung in Abstimmung mit dem Behördenleiter bzw. Gerichtsvorstand, bei Amtsgerichten, die nicht Präsidialamtsgerichte sind, mit dem Präsidenten des jeweiligen Landgerichts. Der Name des Moderators wird im Intranet bekannt gegeben.

5.2   Virtuelles schwarzes Brett

5.2.1  

Das virtuelle schwarze Brett (Hauptrubrik „Personal“) bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz u. a. die Möglichkeit, Gegenstände aus dem Privatbesitz zum Verkauf oder zur Vermietung anzubieten, sich über Kinderbetreuungsmöglichkeiten auszutauschen und Wohnungsgesuche und -angebote einzustellen. Fotos können den Angeboten beigefügt werden. Über Suchfunktionen können die Einträge nach Orten und Themen geordnet werden. Zur Einstellung von Angeboten ist die Identifizierbarkeit des Benutzers durch Eingabe seines Namens und seiner E-Mail-Adresse erforderlich. Einträge werden nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch gelöscht.

5.2.2  

Für die Pflege des virtuellen schwarzen Brettes werden Mitarbeiter(innen) aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz bestellt. Die Namen der Mitarbeiter(innen) werden im Intranet bekannt gegeben. Die Pflege umfasst die Überprüfung der Einträge auf unangemessene Inhalte. Einträge mit unangemessenen Inhalten werden gelöscht. Die Mitarbeiter(innen) kontrollieren stichpunktartig, ob eine sinnvolle Kategorisierung der Einträge gewährleistet ist.

5.2.3  

Das virtuelle schwarze Brett wird pilotweise erprobt.

5.3   Intranetportal der Staatsanwaltschaften

5.3.1  

Das Intranetportal der Staatsanwaltschaften (Hauptrubrik „Gerichte, Behörden und Einrichtungen“ und Hauptrubrik „Fachinformationen“) ist redaktionell eigenständig. Es ist nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften zugänglich.