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IntraRL
Text gilt ab: 01.03.2014

4.   Struktur des Intranets

4.1   Grundsätzliches

4.1.1  

Das Intranet besteht aus sechs Hauptrubriken. Diese sind:
Gerichte, Behörden und Einrichtungen,
Personal,
Aus- und Fortbildung,
Fachinformationen,
Verwaltungsinformationen,
Informationstechnologie.

4.1.2  

Die Hauptrubriken werden in Unterrubriken untergliedert. Hauptrubriken und Unterrubriken können den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend durch den Gesamtredakteur ergänzt und geändert werden. Vorschläge für Änderungen und/oder Ergänzungen der Haupt- und Unterrubriken sind an den Gesamtredakteur zu richten.

4.1.3  

Die Unterrubriken können durch die Fachredakteure in eigener Verantwortung weiter untergliedert werden. Die Untergliederungen können mit Überschriften versehen werden, die die Fachredakteure festlegen.

4.2   Sonderregelungen für die Hauptrubrik „Gerichte, Behörden und Einrichtungen“

4.2.1  

In der Hauptrubrik „Gerichte, Behörden und Einrichtungen“ soll es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden, dienstlich relevante Informationen zu einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern, dem Staatsministerium der Justiz und sonstigen justizrelevanten Einrichtungen und Behörden schnell und unkompliziert abzurufen. Zudem soll ermöglicht werden, interne Informationen für die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

4.2.2  

In der Unterrubrik „Gerichte“ werden alle bayerischen Oberlandesgerichte, Landgerichte, Präsidialamtsgerichte und Amtsgerichte mit eigenen Fachredakteuren aufgelistet. Der Fachredakteur des jeweiligen Landgerichts entscheidet, ob der Intranetauftritt um die Amtsgerichte des jeweiligen Landgerichtsbezirks, die nicht Präsidialamtsgerichte sind und keine eigenen Fachredakteure benannt haben, erweitert wird. Im Fall der Erweiterung sollen sämtliche dieser Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks berücksichtigt und in einheitlicher Weise präsentiert werden.

4.2.3  

In der Unterrubrik „Staatsanwaltschaften“ werden alle bayerischen Generalstaatsanwaltschaften und bayerischen Staatsanwaltschaften aufgelistet.

4.2.4  

Die Informationen zu den einzelnen Gerichten, Behörden und Einrichtungen teilen sich in einen externen und einen internen Bereich auf. In Einrichtungen, die nicht Ministerium, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind, kann auf den internen Bereich verzichtet werden.

4.2.4.1  

Der externe Bereich richtet sich an alle Justizangehörigen und enthält, soweit möglich, folgende Mindestangaben:
Anschrift,
Name des Amtschefs/Behördenleiters/Gerichtsvorstands mit Kontaktdaten,
Name des Geschäftsleiters mit Kontaktdaten,
Namen der Vertreter der Personalvertretungen (Richterrat, Staatsanwaltsrat, Personalrat) und der Gleichstellungs- und Schwerbehindertenvertreter mit Kontaktdaten,
Telefonverzeichnis, Geschäftsverteilungsplan, Organigramm (wo möglich, soll mit Verlinkungen gearbeitet werden).
Den Kontaktdaten soll jeweils ein Foto des Amtschefs/Behördenleiters/Gerichtsvorstands hinzugefügt werden. Für den Geschäftsleiter und die Personalräte können Fotos beigefügt werden.

4.2.4.2  

Im internen Bereich können für die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die im externen Bereich genannten Mindestangaben hinausgehende gerichts- bzw. behördeninterne Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Oberlandesgerichte und Landgerichte sowie die Generalstaatsanwaltschaften können auch Informationen einstellen, die für den gesamten Gerichtsbezirk bzw. Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft bestimmt sind. Auf die Möglichkeit der Einschränkung der Zugangsberechtigung gemäß Nr. 7 wird verwiesen.

4.2.5  

Die Unterrubrik „Justizvollzug“ enthält eine Verlinkung zu bereits vorhandenen Informationsangeboten. Die vollständige Integration dieses Bereichs und der Aufbau eines Intranetangebots auch für den Justizvollzug ist auf lange Sicht geplant.