Inhalt

IntraRL
Text gilt ab: 01.03.2014

2.   Ziele und Prinzipien des Intranets

2.1   Ziele

2.1.1  

Das Justizintranet ist Grundlage eines zentralen Informations- und Wissensmanagements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und des Staatsministeriums der Justiz.

2.1.2  

Das Intranet ist Motivation und Hilfe bei der täglichen Arbeit. Es trägt zur Förderung des Dialogs und der engeren Vernetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.

2.1.3  

Das Intranet ist die zentrale Informationsplattform für alle aktuellen Informationen im Geschäftsbetrieb.

2.2   Prinzipien

2.2.1  

Das Intranet richtet sich an den Informationsbedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienstbetrieb aus.

2.2.2  

Beiträge im Intranet zeichnen sich durch Qualität, Verständlichkeit und Aktualität aus. Informationen werden zeitnah eingestellt.

2.2.3  

Es gilt der Grundsatz größtmöglicher Transparenz. Der Zugang zu Informationen wird nur bei zwingender dienstlicher Notwendigkeit auf einen eingeschränkten Personenkreis beschränkt.

2.2.4  

Wo auf vorhandene Informationen zurückgegriffen werden kann, wird mit Verlinkungen gearbeitet. Die Beschriftungen der Verlinkungen erläutern in verständlicher Weise, welche Informationen über die Verlinkungen abgerufen werden können.