GehegewildR
Text gilt ab: 01.01.2014

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinien gelten für die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung sowie den Betrieb von Gehegen zur landwirtschaftlichen Wildhaltung von Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild. Ziel ist eine extensive, naturverträgliche Gehegehaltung. Die landwirtschaftliche Wildhaltung muss Primärzweck sein. Die Vorschriften über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und den Betrieb von Zoos finden keine Anwendung.
Außerhalb der landwirtschaftlichen Wildhaltung gelten die Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen (Haltung in Wildgehegen) vom 27. Mai 1995, die Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 15. Oktober 1990 bzw. das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996.