Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2014

8.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2014 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Januar 2014 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit zum Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern vom 2. Mai 1997 (AIIMBI S. 367) außer Kraft.