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Text gilt ab: 14.12.2013
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Dienstvereinbarung über die Anwendung und erhebliche Änderungen des Personal- und Stellenverwaltungssystems VIVA-PSV im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in dessen Geschäftsbereich, bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten und bei der Bayerischen Justizvollzugsschule Straubing

JMBl. 2013 S. 168


2003.4-J
Dienstvereinbarung über die Anwendung und erhebliche Änderungen
des Personal- und Stellenverwaltungssystems VIVA-PSV im
Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in dessen
Geschäftsbereich, bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten
und bei der Bayerischen Justizvollzugsschule Straubing
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 6. Juni 2012 Az.: 1500i - VI - 5770/2005
Die Einführung des Programms VIVA-PSV beruht auf Beschlüssen des Ministerrats vom 9. Mai 2005 und 15. Mai 2007. Im Hinblick auf mögliche wesentliche ressortspezifische Anpassungen und im Interesse der gedeihlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Wahrung der Interessen und Belange der Beschäftigten bei der Anwendung und bei Änderungen des Systems schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der in seinem Zuständigkeitsbereich gebildete Hauptpersonalrat, Hauptrichterrat sowie Hauptstaatsanwaltsrat (im Folgenden: Hauptpersonalvertretungen) gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) die folgende Dienstvereinbarung: